Gemeinsam für bessere Prüfungen: Tagung für Aktive in der Prüfungsaufgabenerstellung Tagungsordung
Schreiber, D., Biebeler, H., Milolaza, A., Nicole, N., Sabbagh, H. & Weigel, T. (2023). Planung und Gestaltung von Ausbildung im Kontext des Lernens im Prozess der Arbeit. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Jetzt Ausbildung stärken – mit der HA-Empfehlung 135 zur Ausbildereignung! Die Empfehlung 135 des Hauptausschusses des BIBB legt den überarbeiteten Rahmenplan zur Ausbildereignungsverordnung (AEVO) fest – ein zentrales Instrument für alle, die Ausbildung gestalten. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Qualifizierung von Ausbilder:innen zu sichern und gleichzeitig aktuelle Herausforderungen wie Digitalisierung, Heterogenität und Nachhaltigkeit in der Ausbildungspraxis zu berücksichtigen. Der Rahmenplan gliedert sich in vier Handlungsfelder: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, Ausbildung durchführen, Ausbildung abschließen. Jedes Handlungsfeld beschreibt konkret, welche Kompetenzen, Kenntnisse und Fertigkeiten Ausbilder:innen erwerben sollen – praxisnah und kompetenzorientiert. Ergänzt wird dies durch beispielhafte Inhalte, die als Anregung für die Gestaltung von Lehrgängen dienen. Für Betriebsräte bietet die Empfehlung eine fundierte Grundlage, um die Qualität der Ausbilderqualifizierung im Betrieb zu begleiten und zu fördern. Für Ausbilder:innen ist sie ein klarer Fahrplan, um sich gezielt auf die AEVO-Prüfung vorzubereiten und ihre Rolle als Lernbegleiter:in professionell auszufüllen. Nutze die Empfehlung 135, um Ausbildung im Betrieb zukunftsfähig zu gestalten – kompetent, modern und wirksam. Sie ist ein starkes Werkzeug für alle, die Ausbildung nicht nur verwalten, sondern aktiv weiterentwickeln wollen.
Die Empfehlung dient als Grundlage für die Festlegung von Prüfungsanforderungen und Prüfungsinstrumenten in Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen. Sie soll ein einheitliches Verständnis von Prüfungsinstrumenten fördern und den Beteiligten in Ordnungsverfahren als Orientierung bei deren Auswahl dienen.
BIBB Hauptausschuss Empfehlung 174 - Teilzeitberufsausbildung
Mach deine Ausbildungsstätte fit für die Zukunft! Die HA-Empfehlung 162 des BIBB zeigt dir klar und praxisnah, was du brauchst, um als geeigneter Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden. Sie basiert auf den §§ 27 und 32 BBiG sowie §§ 21 und 23 HwO und sorgt für eine einheitliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Entscheidend ist: Deine Ausbildungsstätte muss so ausgestattet sein, dass sie alle im Ausbildungsrahmenplan geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln kann. Und wenn das nicht vollständig möglich ist? Kein Problem – ergänzende Maßnahmen wie überbetriebliche Lehrgänge oder Kooperationen mit anderen Betrieben können die Lücke schließen. Wichtig ist nur, dass diese Maßnahmen im Ausbildungsvertrag klar geregelt sind. Die Empfehlung verpflichtet auch die zuständigen Stellen – etwa Kammern – zur regelmäßigen Überprüfung der Eignung. Besonders im Fokus stehen neue Ausbildungsstätten oder Betriebe, die einen Beruf zum ersten Mal ausbilden. Werden dabei Mängel festgestellt, bekommst du die Chance zur Nachbesserung. Bleiben die Mängel bestehen, kann die Eignung entzogen werden. Deshalb: Nutze die Empfehlung als Leitfaden, um deine Ausbildungsqualität zu sichern und weiterzuentwickeln. Sie hilft dir nicht nur, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sondern auch, deinen Auszubildenden eine hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung zu bieten.
Die Empfehlung 81 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) aus dem Jahr 1990 befasst sich mit der Qualifizierung des Personals in Prüfungsausschüssen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO). Sie unterstreicht, dass die Qualität beruflicher Prüfungen maßgeblich von der fachlichen und pädagogischen Vorbereitung der Prüferinnen und Prüfer abhängt.
BIBB Hauptausschuss Empfehlung 179 - Mobiles ausbilden