01. - 03.03.2023
Seminarhotel Heißenhof
Windgrat 10
83334 Inzell
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.
Es verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 3000 Arbeitnehmern, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, Ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards zu überprüfen. Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden fallen ab Januar 2024 unter dieses Gesetz. Kleinere Unternehmen können als Teil einer Lieferkette wiederum auch von den Sorgfaltspflichten ihrer Kunden betroffen sein.
Betriebsräte, Wirtschaftsausschüsse und Aufsichtsräte haben dabei entscheidende Rechte und Handlungsmöglichkeiten.
Im Seminar erarbeiten sich die Teilnehmer konkrete Ansätze für ihr Unternehmen
Referentinnen
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