18.01.2024, 11:00 - 12:30
Onlineveranstaltung
Viele Betriebsräte in den Gesamt-, Konzern- oder Europäischen Betriebsräten sowie in den Aufsichtsräten sind im vergangenen Jahr bereits mit den neuen gesetzlichen Anforderungen an die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Berührung gekommen. Die Unternehmen werden verpflichtet, ihre Lieferketten sowie den eigenen Geschäftsbereich in Deutschland, Europa und weltweit so zu organisieren, dass Menschen- und Umweltrechte eingehalten werden.
Ab dem Jahreswechsel werden durch die planmäßige Absenkung der Beschäftigtenschwelle hunderte weitere Unternehmen im Organisationsbereich der IG Metall vom LkSG erfasst.
Die betrieblichen Gremien spielen zusammen mit ihren Unternehmensbeauftragten bei der Umsetzung des Gesetzes oft eine entscheidende Rolle, so zumindest sind die Erfahrungen des Funktionsbereichs Betriebspolitik in den ersten 12 Monaten gewesen.
Oft „vergisst“ der Arbeitgeber, die Mitbestimmungsgremien bei der Umsetzung und Anwendung des Gesetzes einzubeziehen, obwohl die Beteiligung der Betriebsräte erforderlich ist. Die Unternehmensbeauftragten und EBR-Koordinator*innen können gemeinsam mit den Gremien dafür sorgen, dass die Mitbestimmungsanforderungen auf die Agenda des Unternehmens kommen.
- Was sind die zentralen Hebel bei der Umsetzung und Anwendung des Gesetzes?
- Was ist eine Risikoanalyse und wie setze ich ein mitbestimmtes Beschwerdeverfahren im Unternehmen um?
- An welchen Orten und zu welchen Gelegenheiten bespreche ich die Anwendung des Gesetzes?
- Was erwartet die Unternehmen, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen?
Diese und weitere Fragen werden wir mit einem Team von Experten und Expertinnen des Funktionsbereichs Betriebspolitik diskutieren.
Über diesen Link kannst du an der Veranstaltung teilnehmen.