09.02.2023, 11:00 - 13:00
Online-Schulung
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Die Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfolgte am 01.01.2023. Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Ansatz, damit Unternehmen in Zukunft nachhaltiger werden. Insbesondere können mit dem neuen Gesetz soziale sowie umweltbezogene Rechte in der globalen Lieferkette, aber auch im eigenen Geschäftsbereich im In- und Ausland durchgesetzt werden.
Arbeitnehmervertreter:innen hatten bisher zu wenig Mitspracherechte bei der Organisation und dem Monitoring der Lieferketten in den Unternehmen - dies wird sich jetzt ändern. Zunächst ist aus Sicht des Unternehmens, seiner Mitbestimmungsgremien und Gewerkschaften sicherzustellen, dass eine gute Berichterstattungspraxis im Unternehmen errichtet wird und menschrechtliche sowie umweltbezogene Themen im Unternehmen möglichst breit, horizontal und vertikal, verankert werden. Dies heißt auch, dass betriebliche Interessenvertreter:innen und Aufsichtsräte der Arbeitnehmerbank nicht nur bei der Konzeption einbezogen werden, sondern dass im laufenden Geschäftsjahr eine Nachhaltigkeitspraxis gelebt wird, die sie aktiv mitgestalten.
Die Kurzschulung richtet sich an ehren- und hauptamtliche Interessenvertreter in den Aufsichtsräten, Betriebsratsmitglieder, Referent:innen des Betriebsrats, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sowie Mitglieder im GBR oder KBR und dem EBR.
Kurzschulung
Moderation Holger Rößer
Einordnung des LkSG im Kontext der aktuellen Nachhaltigkeitsbestrebungen und seine Wirkung auf die Mitbestimmung
Interview mit Walter Vogt
Gesetzliche Umsetzungsanforderungen
Welche Mitbestimmungsakteure müssen jetzt was umsetzen?
Abschlussstatements und Ausblick des Teams Nachhaltigkeit beim FB Betriebspolitik